Informationen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Wie ihr bereits wisst, läuft mit dem heutigen Tage die Pflicht zum Tragen einer Maske in der Schule aus.
Die Landesregierung hat entschieden, dass diese Maßnahme ab sofort nicht mehr nötig ist. Gleichzeitig sehen wir, dass die Infektionszahlen insgesamt immer noch extrem hoch sind.
Im Moment sehen wir in der Schule ein leicht rückgängiges Infektionsgeschehen, d.h., dass Ansteckung in der Schule eher weniger geschieht. Dies ist, und da sind sich neben den Medizinern auch andere Spezialisten einig, vor allem auf das Tragen von Masken zurückzuführen denn die Maske ist nach wie vor der beste Schutz vor einer Infektion mit COVID, vor allem wenn Gesprächspartner beide eine Maske tragen.
Da es ab heute aber keine schulrechtliche Grundlage mehr gibt, das Tragen einer Maske anzuordnen, möchten wir an eure Vernunft und Solidarität appellieren und darum bitten, die Maske auch weiterhin auf freiwilliger Basis zu tragen.
Wir hatten bereits im Herbst eine ähnliche Situation, als wir für einen kurzen Zeitraum auf die Masken verzichten durften. In diesen wenigen Wochen konnten wir dann erleben, wie schnell sich das Virus bei denjenigen verbreitet hat, die in der Klasse keine Maske getragen haben. Es bleibt dabei, dass die Omikron-Variante hoch ansteckend ist, was die täglich veröffentlichten Zahlen eindrucksvoll belegen.

Uns ist bewusst, dass wir uns alle darauf freuen, endlich wieder ohne Maske Unterricht erleben zu können. Mit Blick auf die herannahenden Osterferien und vor allem die anstehenden Abiturprüfungen bietet die Maske den besten Schutz vor einer unwillkommenen Quarantäne in den Ferien oder der Wahrnehmung eines Nachschreibtermins im Abitur. Gerade vor dem Hintergrund der Motto-Woche in der Q2 möchten wir auf diesem Wege noch einmal zum Nachdenken anregen.
Wir haben diesen Vorschlag in den schulischen Gremien intensiv diskutiert und auch die Schulpflegschaft unterstützt diese Bitte mit einem Mehrheitsvotum.
Wir möchten an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass diejenigen, die dieser dringenden Bitte nicht folgen möchten, selbstverständlich nicht mit Nachteilen oder Repressionen rechnen müssen oder gar unter Druck gesetzt werden.
Im Sinne unseres Leitbildes bitten wir euch, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, damit wir alle gesund bleiben und möglichst lange miteinander lernen können. Die bestehenden Hygieneregeln zur Handdesinfektion sowie die regelmäßigen Lüftungsintervalle bleiben weiterhin verpflichtend in Kraft.
 

Liebe Eltern,


wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, hat das Schulministerium die Teststrategie in Schule mit Startdatum 28.2.22 verändert.
Künftig müssen sich nur noch nicht immunisierte Schüler*innen regelmäßig drei Mal die Woche testen lassen.

Als immunisiert gelten:
1. Geboosterte Personen (ohne zeitliche Begrenzung)
2. Geimpft genesene Personen (ohne zeitliche Begrenzung)
3. Doppelt geimpfte Personen (ab 2 Wochen nach der zweiten Impfung; dann entfällt die Testpflicht)

Als zeitlich befristet (max. 90 Tage) immunisiert – gelten:
Ungeimpft genesene Personen (nach 90 Tagen herrscht erneut Testpflicht)

Nicht geimpfte und einfach geimpfte Personen müssen sich ebenso weiterhin testen lassen.

Es wird weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass sich alle Personen, die sich in Schule aufhalten freiwillig testen.
Um das Verfahren zu vereinfachen, müssen alle Schüler*innen, die künftig nicht mehr getestet werden wollen, den „Befreiungsschein“ ausfüllen und am kommenden Montag bei der Testung das entsprechende Zertifikat (Impfnachweis, Genesenennachweis) vorlegen. Die Lehrkraft kontrolliert die Unterlagen und der Schein wird im Sekretariat gestempelt. Künftig legen die Schüler*innen bei einer Testung dann nur noch den Schein vor.

Kann der Befreiungsschein nicht vorgelegt werden, wird verpflichtend getestet.

Die Verantwortung liegt damit in den Händen der Schüler*innen und Schüler, ihren Befreiungsschein sorgfältig (z.B. im Schulplaner) aufzubewahren. Eine Neuausstellung erfolgt nur noch bei Änderung des Status (nach einer Erkrankung oder Impfung) durch das Sekretariat.
Sie finden im Anhang einen Blanko-Schein. Sollte Ihre Kind zum Kreis der Schüler*innen gehören, die sich berechtigt nicht mehr testen lassen möchten, bitten wir darum, diesen Schein mit den nötigen Angaben und den erforderlichen Nachweisen am Montag ausgedruckt mitzubringen. In Ausnahmefällen teilen die Lehrkräfte ein Formular aus.

Die Regelungen des Landes bedeuten für uns als Schule leider wieder einmal einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Deshalb freuen wir uns über Ihre Kooperation und bedanken uns schon jetzt für Ihre Mithilfe.
 

Thomas Holste-Malavasi - Corinna Fischer