iPads am GaM

Mit Beschluss vom 11.11.2020 hat die Schulkonferenz den Weg frei gemacht für die Einführung elternfinanzierter Tablets in der Jahrgangsstufe 8 ab dem Schuljahr 2021/22.

Das bedeutet, dass künftig alle Schülerinnen und Schüler mit dem Übergang in den Jahrgang 8 mit ihren eigenen iPads arbeiten.

Hier finden Sie dazu alle wichtigen Informationen:

Die Tablets werden an die Schule geliefert und durch Klassenleitungen / Jahrgangsstufenleitungen an die Schüler*innen an einem festgelegten Termin ausgegeben. Hier finden sie die am häufigsten gestellten Fragen:

Für die gestellten Anforderungen wird ein Gerät benötigt, das mobil und leicht ist, damit man das Werkzeug dort hat, wo man lernt – und nicht zum Lernen zum Werkzeug gehen muss. Insofern würden sich also Notebook, Tablet-PC und Smartphone als mögliche Hardware qualifizieren. Der Bildschirm sollte so groß sein, dass auch ganze DIN A4 Seiten noch lesbar sind. So können auch z. B. Arbeitsblätter mit Text und Bild oder Mindmaps übersichtlich erstellt werden. Dies spricht, neben noch anderen Gründen, gegen eine „Bring your own Device“-Lösung via Smartphone.

Damit dieser digitale Lernbegleiter langfristig zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es als Speichermedium eine SSD und einen leistungsfähigen Prozessor haben. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) zu erstellen. Gerade die Kamera ist besonders gut geeignet, um z.B. Materialien einzuscannen oder Erklär- oder Stop-Motion-Videos zu erstellen.

Im Bereich des Schulamtes Bünde werden gegenwärtig alle Schulen (incl. der Grundschulen) für den innerschulischen Betrieb mit iPads ausgestattet. Die Entscheidung für die Einführung des iPads bedeutet somit auch eine technische Kontinuität, da auch am GaM in den Jahrgängen 5-7 im Rahmen der „Kofferlösungen“ mit Geräten von Apple gearbeitet wird. Zudem ist die technische Infrastruktur des GaM inzwischen auf Apple ausgerichtet (z.B. AppleTV in allen Unterrichtsräumen).

Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten fünf bis sechs Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler/innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Androidgeräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon. Zudem ist die Androidsoftware aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein offenes System handelt, anfälliger für Manipulationen als das geschlossene System von Apple. Daher sind wir der Meinung, dass ein iPad den Anforderungen, die wir stellen, am besten entspricht.

Die Preise variieren leicht von Jahr zu Jahr und bewegen sich in der Basisversion, die für schulische Belange ausreichend ist, als Paketpreis um die 460€ (+ Versicherung) und liegt damit unterhalb der von Apple vorgegebenen Verkaufspreise. In dem Paket sind iPad, Hülle und aktiver Stift enthalten. Wenn Sie den Ratenkauf wählen, kostet das Tablet bei einer max. Laufzeit von 36 Monaten ca. 15€. Es stehen folgende Konditionen zur Verfügung: 10 oder 20 Monate mit 0% eff. Jahreszins oder 36 Monate mit 3,9% eff. Jahreszins (Bonitätsprüfung durch die Bank immer vorausgesetzt). Nach spätestens drei Jahren ist das Gerät abbezahlt.

Für den Fall, dass die Bank einen Kreditvertrag wegen mangelnder Bonität ablehnt, wird zusammen mit der Schulleitung eine vertrauliche Lösung gefunden.

Einige kritische Rückmeldungen zum angekündigten Bestellvorgang beziehen sich darauf, dass nur eine begrenzte Auswahl von Geräten zur Bestellung ausgewiesen sind. Für den schulischen Betrieb sind die Varianten des iPad 2020 ausreichend, die im Bestellportal angeboten werden. Für die schulische Verwendung ist die 32 GB-Variante ausreichend. Wenn Sie das Gerät jedoch auch in einem größeren Umfang privat nutzen möchten, kann die 128 GB-Variante besser sein. Technisch unterscheiden sich beide Varianten nicht.

Wir als Schule können den Administrationsaufwand nur bewältigen, wenn die Geräte von einem Händler vorkonfiguriert wurden, so dass wir über ein MDM-System (Mobile Device Management) einfach Profile und Apps aufspielen können. Man ist so in der Lage, die Geräte zu konfigurieren, ohne sie dazu in die Hand nehmen zu müssen.

Ferner gibt es schulseitig ein Programm, um Volumenlizenzen (VPP) zu verwenden. Damit können zentral Lizenzen, z.B. für Apps, gekauft und auf die Geräte verteilt werden. Werden die Lizenzen nicht mehr auf einem Gerät benötigt, können sie auf einem anderen Gerät installiert werden.

Mit Eduxpert als Bestellpartner haben viele Schulen gute Erfahrungen gemacht. Im Vergleich verschiedener Anbieter bietet Eduxpert das für die schulische Verwaltung der Tablets aus unserer Sicht beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Bestellung läuft zentral über das Bestellportal von Eduxpert/Bense. Hierbei ist es auf Wunsch möglich, eine Versicherung des Tablets mitzubestellen. Der School-Protect-Versicherungsschutz wird dabei von Eduxpert in Kooperation mit der Waldenburger Versicherung angeboten und erstreckt sich auf eine Laufzeit von zwei bzw. drei Jahren, die gegen eine einmalige Zahlung abgegolten werden. Genauere Informationen erhalten Sie im Bestellportal oder unter https://edu.bense.net/content/eduXpert_Schoolprotect.pdf

Auch wenn keine Absicht bei einem Schaden vorliegt, bleibt die Schadensregulierung für die Eltern untereinander unangenehm und konfliktträchtig. Dem gegenüber stehen Erfahrungen anderer Schulen, dass es kaum Schadensfälle gibt. Wie bei allen anderen Versicherungen auch, müssen Sie das Risiko selber kalkulieren und entscheiden, ob Sie eine Versicherung abschließen wollen oder nicht. Bei Schaden oder Verlust müssen sonst Sie selbst für Ersatz sorgen, denn das iPad ist ein obligatorisches Arbeitsmittel.

Empfänger*innen von Transferleistungen (ALG I, ALG II, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberbleibegesetz), sollten sich an Ihre Leistungsstelle wenden. Inwieweit Sozialträger Kosten für die Anschaffung eines iPads übernehmen, ist im Moment nicht ganz klar und wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Leistungsstelle nach und verweisen Sie auf den Beschluss der Schulkonferenz.

Die während der Corona-Pandemie über die Schule ausgeliehenen Tablets dienen lediglich der Überbrückung des Distanzunterrichts. Mit Wiederaufnahme des Regelbetriebs müssen diese Geräte zurückgegeben werden.

Die Diskussion in den Sitzungen der schulischen Gremien hat ergeben, dass der Einsatz von Tablets in der Oberstufe, aber auch schon in den höheren Klassen der Sekundarstufe I als sinnvoll erachtet wird. Deshalb wird die Anschaffung von iPads ab jetzt jeweils in Klasse 8 erfolgen.

Zum einen sollten die Tablets unbedingt eine Schutzhülle erhalten, damit u.a. keine Transportschäden entstehen. Zum anderen werden die Geräte zentral verwaltet. Dies ist wichtig, damit im Falle eines Verlustes das Gerät sofort gesperrt oder ggfs. komplett gelöscht werden kann. Das Gerät ist dadurch für einen möglichen Dieb wertlos.

Der Einsatz dieses Unterrichtsmittels ist nur sinnvoll, wenn alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe dieses haben. Nach dem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz wird das Tablet ein reguläres schulisches Lern- und Arbeitsgerät. Zudem ist ein Prüfungsmodus in Arbeit, der auf iPads ausgerichtet ist. Deshalb ist die Verweigerung der Anschaffung aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll. Spätestens in der Oberstufe dient als iPad als Taschenrechner-Ersatz für die vorgeschriebene Verwendung in Klausuren.

In erster Linie ist das Tablet ein Arbeitsgerät für die Schule, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).

Nein, wobei die Einschränkung gilt, dass die private Nutzung die schulische Nutzung des Geräts nicht behindern darf. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass ausreichend Speicherplatz auf dem Gerät verbleibt. Einschränkungen der Nutzung finden nur temporär im Rahmen des Unterrichts statt und haben keinerlei Auswirkungen auf die private Nutzung. Die einzige Ausnahme ist, dass die Geräte bereits mit einem Jugendschutzfilter ausgeliefert werden, der vom kommunalen Rechenzentrum verwaltet wird.

Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler*innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.

Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der Tablets mit Updates und Software genauso möglich ist wie die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen, müssen sie also in den “supervised mode” gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.

Über Profile können die Geräte jahrgangsweise so eingestellt werden, wie es am sinnvollsten ist. Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt damit in der Hand der Eltern.

Die Apple-ID ist ein Apple-Benutzerkonto, die z.B. die private Nutzung des App-Stores ermöglicht. Da die Geräte und Benutzer auf den Geräten mit einer MDM Lösung verwaltet werden, braucht der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin nicht notwendigerweise eine eigene Apple-ID. Eine eigene ID kann aber genutzt werden, um z.B. eigene Apps zu kaufen und zu laden.

Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der Tablets mit Updates und Software genauso möglich ist wie die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen, müssen sie also in den “supervised mode” gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.

Über Profile können die Geräte jahrgangsweise so eingestellt werden, wie es am sinnvollsten ist. Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt damit in der Hand der Eltern.

Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht ohne Tablet erteilen. Durch die schulische Steuerungssoftware können Lehrkräfte also die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen.

Dadurch, dass die Geräte flach sind und kein hochstehendes Display wie Notebooks haben, kann auch leichter eingesehen werden, ob jemand sein Tablet eingeschaltet hat. Liegen sie geschlossen auf dem Tisch, ist schnell zu sehen, dass das Gerät nicht in Aktion ist. Über das MDM können keine In-App-Vorgänge eingesehen werden. Somit kann auch nicht der Browser-Verlauf eingesehen werden. Auch Dateien sind nicht sichtbar.

Sie sollten auf jeden Fall einen aktiven Stift kaufen, damit Ihr Kind auch wirklich gut auf dem iPad schreiben kann. Empfehlen können wir den Apple Pencil (ca. 90€) oder den Logitech Crayon (ca. 70€).

Verpflichtend lassen wir nur aktive Stifte und eine Schutzhülle anschaffen, da diese für die sinnvolle und langfristige Verwendung des iPads zwingend erforderlich sind. Eine portable Tastatur kann eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Ihr Kind gerade längere Texte lieber mit einer Tastatur eingibt.

Die Schulbuchverlage veröffentlichen sukzessive ihre Bücher mit gleichzeitiger digitaler Version, die teilweise in den Kaufpreis integriert ist. Somit wird sich hoffentlich mittelfristig die Zahl der mitzubringenden Bücher vermindern. In welchem Umfang dies möglich und sinnvoll ist, bleibt abzuwarten.

Natürlich nicht. Den Umfang bestimmen das schulische Curriculum und die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz verschiedener Medien wünschenswert und vom Land NRW über den Medienkompetenzrahmen vorgeschriebener und verpflichtender Lerninhalt.

Das handschriftliche Schreiben wird sicher die vorherrschende Schreibform bleiben. Wie im „wirklichen Leben“ werden sich das maschinen- und das handschriftliche Schreiben ergänzen – übrigens auch nach individuellen Präferenzen. Ohnehin können mit der Touch-Funktion der Pads handschriftliche Einträge mit dem Stift auf dem Pad gemacht werden. Erfahrungen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler diese Schreibform dem Tippen auf der Tastatur vorziehen.

Das Tablet kann zunächst als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden. Wenn es perspektivisch den ab der Einführungsphase obligatorischen Taschenrechner ersetzt, ist es in Mathematikprüfungen obligatorisch. In der Mittelstufe dient die Arbeit mit dem Tablet zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Wir werden aber mit digitalen Prüfungsformaten experimentieren. Dies ist auch vom Schulministerium gefordert. Hier sind wir aber noch in einer Entwicklungsphase.

Der Einsatz des Tablets im Unterricht erfordert vielfältige, fachbezogene Fortbildungen für Lehrkräfte. Da wir bereits seit einiger Zeit mit Lehrertablets und Leihgeräten im Unterricht arbeiten, gab es bereits zahlreiche schulinterne sowie außerschulische Fortbildungen zu Themen der Digitalisierung im Unterricht. Da der Einsatz der iPads für alle Beteiligten ein stetiger Lernprozess ist, finden weiterhin kontinuierlich Fortbildungen der Lehrkräfte statt, um den bestmöglichen Einsatz der Geräte zu gewährleisten. Darüber hinaus stehen wir zusätzlich im Austausch mit anderen Schulen, um gegenseitig von den gemachten Erfahrungen zu profitieren.

Pädagogisch ist sicherlich am sinnvollsten, wenn Sie Gespräche mit Ihrem Kind über seine Mediennutzung führen, um gemeinsam auch zu Hause tragbare Nutzungszeiten und Nutzungsarten zu entwickeln. Vielfältige Anregungen dazu finden Sie auf den Seiten von klicksafe.

Die Verabredung von medienfreien Zeiten kann sinnvoll sein. Wenn Sie die Mediennutzung quantitativ kontrollieren wollen, können Sie auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) einstellen, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden. Fast alle Apps auf dem Tablet können auch ganz ohne Internetzugang genutzt werden.

Wir haben einen Vertrag mit dem Dienstleister EDUXPERT geschlossen, der für uns die logistischen Aufgaben rund um die Bestellung übernimmt.

EDUXPERT, vertreten durch die Fa. Bense Systemhaus GmbH in Münster, richtet für jeden Jahrgang ein eigenes Bestellportal ein, über das die Geräte sowie das Zubehör bestellt werden können. Sie erhalten dazu einen Link sowie ein notwendiges Passwort. Vertragsnehmer*innen sind Sie als Besteller*innen.

Das Bestellportal ist aktuell nicht geöffnet.

Das Bestellportal ist ab sofort bis zum 18.02.2024 geöffnet. Sie müssen die folgenden Codes verwenden.

Anmeldecodes:

  • Jahrgang 7: GAMB23-JG7-S880153
  • Jahrgang 8: GAMB23-JG8-S971333
  • Jahrgang 9: GAMB23-JG9-S115732
  • Jahrgang 10: GAMB23-JG10-S009077
  • Jahrgang EF: GAMB23-EF-S077827
  • Weiteres: GAMB23-S827965

Hier kommen Sie zum Bestellportal.

Hinweis: Der Code für "Weiteres" ist bspw. für Nachbestellungen.

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!